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Ungeachtet von TUI PROTECT empfehlen wir euren Kunden auch weiterhin den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung. Mit einer TUI CARD oder airtours CARD erhaltet ihr und bis zu fünf eurer Mitreisenden den Reiseschutz übrigens zu einem unschlagbar günstigen Preis.
* Das TUI PROTECT Serviceversprechen gilt für alle Anreisen vom 01.11.2021 bis 31.10.2022 für alle Pauschalreisen, Hotelbuchungen sowie Rundreisen der TUI Deutschland GmbH inkl. der Marken XTUI, ltur, airtours, Fly & Mix, TUI CAMPER und ist auch gültig für ROBINSON Knüller-, Freundes- und Sonderpreise sowie Magic Rates bei Buchung über TUI Deutschland.
Ausgeschlossen sind die Produkte von TUI CARS, airtours Private Travel, Wolters, TUI Ticket Shop, Veranstaltungstickets, VERS[4u], TUI Villas, atraveo, TUI Cruises und Nur-Flug-Buchungen über TUI.com
** Gültig für den Fall, dass vor Abreise ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und ihr deshalb die Reise für einen und/oder alle übrigen Reiseteilnehmer auf demselben Vorgang stornieren müsst.
Die Stornierung muss innerhalb von 10 Stunden nach positivem Testergebnis erfolgen. Zusätzlich ist die Einreichung der behördlichen Anordnung erforderlich. Gesamtkostenübernahme max. 1.500 € pro Person. Als Nachweis ist das positive Testergebnis oder die Quarantänebescheinigung vom Arzt, Testlabor oder Gesundheitsamt erforderlich. Den Nachweis kann der Kunde per E-Mail über die Buchungsstelle einreichen (Weiterleitung an das jeweilige Länder-Postfach). Ohne Vorlage eines bestätigten Nachweises kann die Stornogebühr nicht erstattet werden.
Beispiel:
Der Kunde bekommt am 10.12.2021 sein positives Testergebnis telefonisch mitgeteilt. Innerhalb von 10 Stunden muss er sich bei TUI/seinem Reisebüro gemeldet haben, damit die Buchung kostenpflichtig storniert wird. Am 15.12.2021 bekommt er den schriftlichen Nachweis, dass der Test am 09.12. oder 10.12. positiv gemeldet wurde. Sobald dieser der TUI vorliegt, können die Gebühren gutgeschrieben werden. Taucht auf dem Nachweis jedoch ein anderes Datum z.B. 06.12. auf, hat der Kunde sich auch nicht fristgemäß telefonisch gemeldet und Gebühren werden nicht übernommen.
*** Keine Kostenübernahme erfolgt im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die allgemein für einen Teil der Bevölkerung oder die gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geografisches Gebiet gilt. Keine Kostenübernahme erfolgt außerdem im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die ausgesprochen wird, weil sie zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist oder von einem bestimmten Ort gekommen sind.
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Dank einer intensiven Beratungszeit nur für Sie und mit viel Liebe zum Detail geht auch Ihr Reisetraum in Erfüllung.
Ich freue mich auf Sie,
Ihre
Erika Schmutz
Elf Hotels sind neu in der Hotelallianz. Dazu gehören die Neueröffnungen Bless Hotel Ibiza, das Ikador Luxury Boutique Hotel & Spa in Kroatien und das Ananti Resort in Montenegro.
Melden Sie jeden Mangel und jede Beschwerde umgehend bei Ihrer örtlichen Reiseleitung des Reiseveranstalters. Zudem können Sie direkt online auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland einen individuellen Beschwerdebrief in vier Sprachen erstellen lassen. (www.selbsthilfe.evz.de/auf-reisen)
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Gerne berate ich Sie persönlich.
Ihre Erika Schmutz
Nach Terminvereinbarung!
Senden Sie mir gerne eine Mail an
reisen@reisebuero-perlach.de oder rufen Sie mich an unter
0821 345610.
Ich freue mich auf Sie!
Ihre
Erika Schmutz